Heiligster regierender Synod

Die Mitglieder der Außerordentlichen Sitzung des Heiligsten Synod am 26. Jul. 1911 in der Haupthalle des Metropolitanquartiers im Alexander-Newski-Kloster.

Der Heiligste regierende Synod (auch: Heiligster Dirigierender Synod, russisch Святейший Правительствующий Синод) war die oberste Regierungs-Institution der Russisch-Orthodoxen Kirche von 1721 bis 1918. Danach wurde das Patriarchat wiederhergestellt, wenn auch ohne Machtbefugnisse. Die Jurisdiktion des Heiligsten regierenden Synods erstreckte sich auf alle Fragen kirchlichen Lebens und schloss auch manche säkulare Gebiete mit ein.

Der Synod wurde von Peter I. am 25. Januar 1721 eingerichtet im Zuge seiner Kirchenreform. Mit der Gründung des Synod wurde das Patriarchat abgeschafft. Der Synod bestand zum Teil aus kirchlichen Würdenträgern und teilweise aus Laien, die vom Zaren ernannt wurden. Mitglieder waren unter anderem die Metropoliten von Sankt Petersburg, Moskau und Kiew, sowie der Exarch von Georgien. Anfangs gehörten zehn Kleriker zum Synod. Später wurde die Zahl auf zwölf erhöht.

Trotz des Namens handelte es sich um eine rein rationale kirchliche Verwaltungsbehörde. Sie grenzte sich von den bestehenden Sobory ab und lehnte sich dafür an die griechischen Synoden an. Die Rolle der Kirche im russischen Staat wandelte sich damit fundamental. Der Zar und Kaiser stand nun allein an der Spitze des Staats, während der Synod eine Stufe tiefer, auf der gleichen Ebene wie der Kaiserliche Senat, stand.


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